Bundesregierung will betriebliche Altersversorgung stärker fördern

28. März 2017

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg gebracht. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die überwiegend ab 2018 greifen sollen:

1. Beitragszusagen statt fester Rentenzusagen
-Zur Entlastung der Arbeitgeber von den Haftungsrisiken für Betriebsrenten soll es künftig möglich sein, auf der Grundlage von Tarifverträgen reine Beitragszusagen  einzuführen. Für diesen Fall sind auch keine Mindest- bzw. Garantieleistungen mehr vorgesehen.
-Die einschlägigen Tarifverträge sollen auch für nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte gelten können.

2. Sozialrechtliche Rahmenbedingungen
-In der Grundversicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge sollen freiwillige Zusatzrenten wie Betriebs- und Riester-Renten künftig bis zu 202 € monatlich anrechnungsfrei bleiben. Dies soll insbesondere Geringverdienern den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung ermöglichen.
-Über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten sollen in der Verrentungsphase künftig ebenfalls beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein.

3. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
-Die Grundzulage für die Riester-Rente soll von 154 € auf 165 € steigen. Das sind zwar nur 11 €im Jahr, aber die können Sie sich als Versicherter beim Riester-Vertrag sparen, ohne die maximale Förderung bzw. den höchsten Steuerabzug zu gefährden.
-Um Geringverdiener zu unterstützen, soll ein neues steuerliches Fördermittel für zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers in die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers eingeführt werden. Der Förderbetrag beträgt 30 % und soll durch Verrechnung mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer ausgezahlt werden. Der Förderbetrag soll Beschäftigten mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.000 € pro Monat zur Verfügung stehen. Für Beiträge von mindestens 240 € bis höchstens 480 € im Kalenderjahr beträgt der Förderbetrag somit 72 €bis 144 €.
-Bisher konnten bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und abgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Dieser Höchstbetrag soll auf 8 % angehoben werden.